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Dr.Wieser

Steuerinformationen für Studierende

Die Studiengebühren absetzen

Seit Beginn des Jahres 2004 können Studiengebühren
(363,36 Euro je Semester) von berufstätigen Studierenden steuerlich abgesetzt werden.

Die Rechtslage davor ermöglichte nur die Absetzbarkeit von Studiengebühren an Fachhochschulen und für Hochschullehrgänge.

Das Studium muss eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellen, die eine geänderte Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglicht.

Eine umfassende Umschulungsmaßnahme liegt auch vor, wenn Studierende Einkünfte aus fallweisen Beschäftigungen erzielen. Daher sind Pensionsbezieher vom Abzug der Studiengebühren ausgeschlossen. Andere Studienkosten als die Studiengebühren sind nach der derzeitgen Rechtslage nicht abzugsfähig.

Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet, welches die Rechtslage vor 2004 überprüft, da er keine Rechtfertigung erkennen kann, warum die Absetzbarkeit für ein Studium zuvor nicht gegeben war. Eine Entscheidung darf für den Sommer 2004 erwartet werden.

Daher wartet man entweder vor Abgabe der Steuererklärung das Urteil des VfGH ab oder man setzt Studiengebühren und sonstige Studienkosten als Werbungskosten an. Gegen einen abweisenden Bescheid muss beim Finanzamt mit dem Hinweis auf das anhängige Verfahren berufen werden. So ist die steuerliche Absetzbarkeit gewährleist, falls das Gesetz aufgehoben wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema folgen hier in Kürze!




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